Beschreibung
Die Solidargemeinschaft STARNBERGER LAND ist Teil des Netzwerks UNSER
LAND.
Wir bieten momentan auf 9 Standorten im Landkreis Starnberg Ackerflächen
an, auf denen Hobbygärtner für eine Saison eigenes Gemüse, Kräuter und
Blumen anbauen können.
-Krailling: Forst-Kasten-Str.
-Gauting: Reismühlerstr. und Hangstr.
-Gilching: St. Egidistr. und Frühlingstr.
-Oberpfaffenhofen: Rosenstr.
-Herrsching: Rauscher Str.
-Pöcking: Maisinger Str.
-Andechs/Erling: am landeskulturellen Wanderweg
Im Jahr 2020 haben bereits 300 begeisterte Pächter eigene Flächen
bewirtschaftet.
Die STARNBERGER LAND Sonnenäcker gibt es schon seit 2004.
Von April bis Ende Oktober werden die Bifänge (Kartoffeldämme) bewirtschaftet.
Die Landwirte bereiten die Flächen saat-/pflanzfähig vor, die Hobbygärtner säen, pflanzen
und ernten gesundes Gemüse, Kräuter und Blumen dann nach Herzenslust.
Ein Bifang entspricht 100 Meter Länge und ca. 80qm² Fläche.
Man kann auch nur einen halben Bifang pachten, was wir Anfängern unbedingt empfehlen.
Die Bifänge werden i.d.R. in einer Länge von 25 Metern oder 50 Metern gezogen, d.h. bei der Pacht eines Bifangs bekommt man z.B. 2x50 Meter Kartoffeldamm.
Hier ist der Link zu unseren Sonnenäckern:
https://www.unserland.info/starnberger-land/starnberger-land-projekte/sonnenaecker
Dieses Jahr starten wir als Pilotprojekt am Standort Andechs
einen Praxiskurs auf dem Sonnenacker.
Hier der Link dazu:
> https://www.vielfaltsmacher.de/wp-content/uploads/2021/01/Kursangebot-GF-Vielfaltsmacher-Gaertnern-a.d.-Acker_neu.pdf
Das Feldstück ist
- zum Selbstbepflanzen
Saisondauer
ca Ende April bis 31.10Ausstattung
- Organischer Dünger
Services
- Gärtnerische Beratung vor Ort
- Online Beratung
- Workshops und Kurse
Ökologischer Anbau
- Nur für den Bio-Landbau zugelassene Pflanzenschutz- und Düngemittel
Nutzung
- Gärtnerische Nutzung für den Eigenbedarf
- Kein Feuer
- Hunde an der Leine
- Keine Bäume und Sträucher
- Kein Anbau von wuchernden Pflanzen
- Keine baulichen Maßnahmen, außer Rankhilfen
Vergabe
- Anbaufläche wird vergeben
Haftung auf dem Gemeinschaftsacker
- Keine Haftung für Schäden, die auf dem gesamten Gemeinschaftsacker entstehen
- Keine Haftung für Schäden an Dritten, die auf den Nutzer zurückgehen
- Keine Haftung für Schäden durch mitgebrachte und bereitgestellte Geräte sowie Material
- Keine Haftung für Leib und Leben, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- Der Nutzer muss dafür Sorge tragen, dass seine Mitnutzer sich an die Nutzungsvereinbarung halten
- Der Nutzer hat auf seinem Feldstück Verkehrssicherungspflicht und haftet gegenüber Ansprüchen Dritter
Anbau
- Mischkultur
Rückgabe
- Geräumt und in ordentlichem Zustand
- Pflanzgut und abgeerntetes organisches Material kann auf der Fläche verbleiben
Rücktritt und Kündigung
- Nach der Übergabe ist keine Rückerstattung mehr möglich
- Bei Verstoß gegen den Vertrag kann durch den Anbieter fristlos gekündigt werden, eine Rückerstattung erfolgt nicht