Beschreibung
Wir bieten bei Backnang im schönen Rems-Murr-Kreis Mietäcker nun in der vierten Saison an. Bei uns kann jeder sein eigenes Saatgut und Pflanzen mitbringen, vorgesteckt sind nur Kartoffeln und Zwiebeln. Da auf dem Hof ohne Pflanzenschutzmittel und chemische Dünger gearbeitet wird setzen wir das auch bei den Ackerpächtern voraus.
Gerne geben wir Tipps zur Voranzucht, zum Kauf von Pflanzen und Saatgut. Für Fragen steht der Bauer oder unsere schon erfahrenen Gärtner zur Verfügung
Die Saison beginnt bei uns typischerweise Anfang Mai, sofern das Wetter mitspielt und endet Ende Oktober, wenn die ersten anhaltenden Nachtfröste aufkommen.
Der Aufwand für das gärtnern hält sich mit 2-3 Stunden pro Woche in Grenzen. Damit lassen sich schon gute Erträge erzielen. Klar, kann man mit mehr Aufwand und Liebe auch noch etwas mehr Freude an seinem Garten haben. Zu Anfang der Saison ist der Zeitaufwand etwas größer bis man alle Pflanzen an den richtigen Platz gesetzt oder das Saatgut ausgebracht hat.
Es gibt folgende Größen zu mieten:
30 qm für 90 Euro (inkl. MwSt)
60 qm für 119 Euro (inkl. MwSt)
100 qm für 178 Euro (inkl. MwSt)
Das Feldstück ist
- zum Selbstbepflanzen
Saisondauer
Von Anfang Mai bis Ende OktoberAusstattung
- Gartengeräte
- Gießwasser
- Mulchmaterial
Landwirtschaftlicher Partner
Landwirtschaftsbetrieb H. BenignusServices
- Gärtnerische Beratung vor Ort
Ökologischer Anbau
- Nur für den Bio-Landbau zugelassene Pflanzenschutz- und Düngemittel
Nutzung
- Gärtnerische Nutzung für den Eigenbedarf
- Kein Feuer
- Nicht Rauchen
- Hunde an der Leine
- Keine Bäume und Sträucher
Vergabe
- Anbaufläche wird vergeben
Haftung auf dem Gemeinschaftsacker
- Keine Haftung für Schäden, die auf dem gesamten Gemeinschaftsacker entstehen
- Keine Haftung für Schäden an Dritten, die auf den Nutzer zurückgehen
- Keine Haftung für Schäden durch mitgebrachte und bereitgestellte Geräte sowie Material
- Keine Haftung für Leib und Leben, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- Der Nutzer muss dafür Sorge tragen, dass seine Mitnutzer sich an die Nutzungsvereinbarung halten
- Der Nutzer hat auf seinem Feldstück Verkehrssicherungspflicht und haftet gegenüber Ansprüchen Dritter
Rückgabe
- Geräumt und in ordentlichem Zustand
- Pflanzgut und abgeerntetes organisches Material kann auf der Fläche verbleiben
Rücktritt und Kündigung
- Nach der Übergabe ist keine Rückerstattung mehr möglich
- Der Anbieter kann bis zur Übergabe vom Vertrag zurücktreten, in diesem Fall wird der Betrag zurückerstattet
- Bei Verstoß gegen den Vertrag kann durch den Anbieter fristlos gekündigt werden, eine Rückerstattung erfolgt nicht
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