Beschreibung
Es ist eines der beliebtesten Projekte des Netzwerkes: die UNSER LAND Sonnenäcker! Die Solidargemeinschaften (rings um München) stellen Gartenfreunden gegen eine geringe Pacht fruchtbare Ackerflächen zur Verfügung und beraten sie bei Anbau und Pflege von Gemüse, Kräutern und Blumen.
Sonnenäcker bereichern nicht nur den Speiseplan, sie bieten auch einen wunderbaren Erfahrungsraum: Säen, wachsen, ernten – das Erleben des Jahreskreises in der Natur ist von großem Wert für die ganze Familie, sensibilisiert für die Zusammenhänge in der Natur, saisonale Kreisläufe und den Wert eines Lebensmittels.
Die Planungen für die neue Sonnenackersaison beginnt immer am Anfang des neuen Jahres. Nähere Informationen, wie Termin des Informationsabends oder Reservierungsbedingungen finden Sie auf unserer Homepage, unter der Seite der jeweiligen Solidargemeinschaft.
UNSER LAND Bauern vermieten Ihnen Teilflächen auf ihren Äckern, auf denen Sie mit Lust und Freude Gemüse, Kräuter und Blumen ziehen können:
Die Flächen bereitet der Landwirt zum Zeitpunkt des Kartoffellegens (ca. Mitte April) vor. Dabei legt er mit dem Häufelpflug die Kartoffeldämme "Bifänge" an.
Sonnenäcker gibt es in folgenden Landkreisen: AUGSBURG LAND, BRUCKER LAND, DACHAUER LAND, EBERSBERGER LAND, LANDSBERGER LAND, OBERLAND, STARNBERGER LAND, WEILHEIM-SCHONGAUER LAND und WERDENFELSER LAND.
Das Feldstück ist
- zum Selbstbepflanzen
Saisondauer
ca. Ende April/Anfang Mai bis Ende OktoberAusstattung
- Kompostplatz
Services
- Gärtnerische Beratung vor Ort
- Online Beratung
- Feste und Veranstaltungen
- Workshops und Kurse
Ökologischer Anbau
- Nur für den Bio-Landbau zugelassene Pflanzenschutz- und Düngemittel
Nutzung
- Gärtnerische Nutzung für den Eigenbedarf
- Kein Feuer
- Nicht Rauchen
- Hunde an der Leine
- Keine Bäume und Sträucher
- Keine baulichen Maßnahmen, außer Rankhilfen
Vergabe
- Anbaufläche selbst auswählen
- Anbaufläche wird vergeben
Haftung auf dem Gemeinschaftsacker
- Keine Haftung für Schäden, die auf dem gesamten Gemeinschaftsacker entstehen
- Keine Haftung für Schäden an Dritten, die auf den Nutzer zurückgehen
- Keine Haftung für Schäden durch mitgebrachte und bereitgestellte Geräte sowie Material
- Der Nutzer muss dafür Sorge tragen, dass seine Mitnutzer sich an die Nutzungsvereinbarung halten
- Der Nutzer hat auf seinem Feldstück Verkehrssicherungspflicht und haftet gegenüber Ansprüchen Dritter
Anbau
- Mischkultur
Rückgabe
- Geräumt und in ordentlichem Zustand
- Pflanzgut und abgeerntetes organisches Material kann auf der Fläche verbleiben
Rücktritt und Kündigung
- Nach der Übergabe ist keine Rückerstattung mehr möglich