Veröffentlicht am 2021-08-02
Beschreibung
Die Früchte des eigenen Gartens genießen! Was gibt es Schöneres, wenn einem die Natur und gesunde Ernährung am Herzen liegen? Wir bieten Dir die Möglichkeit, eine Saison lang auf dem Oberfeld Deinen eigenen Gemüsegarten zu bewirtschaften. Unsere Saisongärten sind nach dem Prinzip eines Market Gardens angelegt. Hier gibt´s Infos, wenn Du auch "Zukunftsgärtner*in werden willst: https://www.landwirtschaft-oberfeld.de/saisongarten-blumen.html
Das Feldstück ist
- Vorbepflanzt mit etwa 20 unterschiedlichen Gemüsesorten
- Zusätzlich gibt es ein Stück zum Selbstbepflanzen
Saisondauer
Mai bis Januar des Folgejahres (Wintergemüse möglich :-))Ausstattung
- Gerätehütte
- Gartengeräte
- Gießwasser
- Kompostplatz
- Organischer Dünger
- Mulchmaterial
- Toilette
Landwirtschaftlicher Partner
Saisongärten werden von der Hofgut Oberfeld Landwirtschaft AG betrieben, ein Demeterbetrieb und Bürgeraktiengesellschaft in DarmstadtServices
- Gärtnerische Beratung vor Ort
- Online Beratung
- Feste und Veranstaltungen
Ökologischer Anbau
- Demeter zertifiziert, daher nur Bio-Saatgut und Bio-Jungpflanzen, die EG-Verordnung (834/2007) zum Ökologischen Landbau ist einzuhalten, darüber hinaus sind die Regeln des Anbauverbandes zu beachten
Nutzung
- Gärtnerische Nutzung für den Eigenbedarf
- Kein Feuer
- Hunde an der Leine
- Keine Bäume und Sträucher
- Keine baulichen Maßnahmen, außer Rankhilfen
Vergabe
- Anbaufläche selbst auswählen
Haftung auf dem Gemeinschaftsacker
- Keine Haftung für Schäden, die auf dem gesamten Gemeinschaftsacker entstehen
- Keine Haftung für Schäden an Dritten, die auf den Nutzer zurückgehen
- Keine Haftung für Schäden durch mitgebrachte und bereitgestellte Geräte sowie Material
- Keine Haftung für Leib und Leben, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- Der Nutzer muss dafür Sorge tragen, dass seine Mitnutzer sich an die Nutzungsvereinbarung halten
- Der Nutzer hat auf seinem Feldstück Verkehrssicherungspflicht und haftet gegenüber Ansprüchen Dritter
Rückgabe
- Geräumt und in ordentlichem Zustand
- Pflanzgut und abgeerntetes organisches Material kann auf der Fläche verbleiben
Rücktritt und Kündigung
- Nach der Übergabe ist keine Rückerstattung mehr möglich
- Bei Verstoß gegen den Vertrag kann durch den Anbieter fristlos gekündigt werden, eine Rückerstattung erfolgt nicht