Veröffentlicht am 2024-11-26
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tegut... Saisondachgarten KARL in Fulda

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Beschreibung

Erst- und einmalig bieten wir den Bürger:innen der Fuldaer Innenstadt Gemüseanbau auf einem Parkdeck an. Sehr interessant auch für innenstadtansässige Kitas, Schulen und Firmen.
Mitten in der Stadt, auf dem Dach des Konzeptkaufhauses KARL, werden durch intensive Teilbegrünung der vollversiegelten Fläche und mit dem Bau von Rahmengemüsebeeten 33 kleine Gemüsebeete angeboten. Natürlich ist es auch möglich zwei, drei oder vier kleine Beete
zu pachten. Durch den Gemüseanbau auf dem Dach des KARL wird eine Anbaufläche in der Stadt als Nutzgarten geschaffen und hier optimal genutzt.
Ein wirkliches Kleinod.
Ca. 18 verschiedenen Gemüsekulturen, von Salat, Möhren, Kohlrabi, Zuckererbsen & Co bis hin zu Kräutern und Blumen, werden in bunter Vielfalt gemeinsam mit den Gärtner:innen Anfang Mai gesät und gepflanzt. Saat- und Pflanzgut stellen wir bereit.

Das Feldstück ist

  • zum Selbstbepflanzen

Saisondauer

Mai- Ende November (je nach wetterlage)

Ausstattung

  • Gartengeräte
  • Gießwasser
  • Kompostplatz
  • Toilette

Services

  • Gärtnerische Beratung vor Ort
  • Online Beratung

Ökologischer Anbau

  • Nur für den Bio-Landbau zugelassene Pflanzenschutz- und Düngemittel

Lage und Erreichbarkeit

Der Dachgarten befindet sich auf dem Rooftop des Konzepthauses Karl, Rabanusstr. 19, 36037 Fulda auf einer Ebene mit dem Biergarten Karlchen. Der Zugang erfolgt über den Aufzug des Parkhauses Contipark in der Bahnhofstr.

Nutzung

  • Gärtnerische Nutzung für den Eigenbedarf
  • Kein Anbau von wuchernden Pflanzen
  • Keine baulichen Maßnahmen, außer Rankhilfen

Vergabe

  • Anbaufläche wird vergeben

Haftung auf dem Gemeinschaftsacker

  • Keine Haftung für Schäden, die auf dem gesamten Gemeinschaftsacker entstehen
  • Keine Haftung für Schäden an Dritten, die auf den Nutzer zurückgehen
  • Keine Haftung für Schäden durch mitgebrachte und bereitgestellte Geräte sowie Material
  • Keine Haftung für Leib und Leben, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • Der Nutzer muss dafür Sorge tragen, dass seine Mitnutzer sich an die Nutzungsvereinbarung halten
  • Der Nutzer hat auf seinem Feldstück Verkehrssicherungspflicht und haftet gegenüber Ansprüchen Dritter

Rückgabe

  • Geräumt und in ordentlichem Zustand
  • Pflanzgut und abgeerntetes organisches Material kann auf der Fläche verbleiben

Rücktritt und Kündigung

  • Nach der Übergabe ist keine Rückerstattung mehr möglich
  • Bei Verstoß gegen den Vertrag kann durch den Anbieter fristlos gekündigt werden, eine Rückerstattung erfolgt nicht
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