Beschreibung
Bei Ackergemuese können Hobby-Gärtner ohne eigenen Garten im vorgepflanzten Beet ihr Gemüse selbst pflegen und ernten auf dem Feld der Familie Hoerschgens.
Nach dem Erfolg der letzten Jahre bietet sich wieder die Möglichkeit, eine 40 oder 80 Quadratmeter große Gemüse-Parzelle zu mieten und sie von Mai bis November zu bewirtschaften. Die Ackerfläche ist von Landwirt Georg Hoerschgens vorgearbeitet, d.h. am Starttag sind ca. 22 Gemüsesorten wie verschiedene Salate, Möhren, Kohlrabi, Zucchini, Kohlsorten, rote Kartoffeln vorgepflanzt bzw. gesät. Zusätzlich steht eine freie Fläche zur individuellen Bepflanzung bereit.
Bei dem Eigenanbau verzichtet man auf Pestizide und künstliche Dünger. So gewinnt man gesunde, nachhaltige Nahrungsmittel zur Selbstversorgung.
Die Mieter arbeiten nach dem Starttag eigenständig in ihrem Garten, der ihren Namen trägt, d.h. sie zupfen Unkraut und gießen die Pflänzchen je nach Witterung und treffen dabei nette Leute. Bei Fragen unterstützt der Landwirt vor Ort gerne mit Rat und Tat. Nur Mut, auch ohne Vorkenntnisse, mit etwas „Spaß für die Sache“ wird man zum erfolgreichen Gärtner und erhält eine tolle Ernte.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass selbst geerntetes, gepflegtes Gemüse viel besser schmeckt.
Die Gärten bieten einen wunderbaren Ausgleich zum Alltag und laden zum Verweilen ein und am Ende der Saison wird ein gemeinsames Erntedankfest gefeiert.
Das Feldstück ist
- Vorbepflanzt mit etwa 20 unterschiedlichen Gemüsesorten
- Zusätzlich gibt es ein Stück zum Selbstbepflanzen
Saisondauer
Mai bis NovembertAusstattung
- Gerätehütte
- Picknickplatz
- Gießwasser
- Kompostplatz
Landwirtschaftlicher Partner
Bommersfelder Hof - Georg HoerschgensServices
- Gärtnerische Beratung vor Ort
- Feste und Veranstaltungen
Ökologischer Anbau
- Nur für den Bio-Landbau zugelassene Pflanzenschutz- und Düngemittel
Nutzung
- Gärtnerische Nutzung für den Eigenbedarf
- Kein Feuer
- Hunde an der Leine
- Keine Bäume und Sträucher
- außer Himbeere, Johannisbeere und Heidelbeere
- Keine baulichen Maßnahmen, außer Rankhilfen
Vergabe
- Anbaufläche wird vergeben
Haftung auf dem Gemeinschaftsacker
- Keine Haftung für Schäden, die auf dem gesamten Gemeinschaftsacker entstehen
- Keine Haftung für Schäden an Dritten, die auf den Nutzer zurückgehen
- Keine Haftung für Schäden durch mitgebrachte und bereitgestellte Geräte sowie Material
- Keine Haftung für Leib und Leben, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
Rückgabe
- Geräumt und in ordentlichem Zustand
- Pflanzgut und abgeerntetes organisches Material kann auf der Fläche verbleiben
Rücktritt und Kündigung
- Wer vor der Übergabe zurücktritt, bekommt 100 % des Betrags erstattet
- Nach der Übergabe ist keine Rückerstattung mehr möglich
- Der Anbieter kann bis zur Übergabe vom Vertrag zurücktreten, in diesem Fall wird der Betrag zurückerstattet
- Bei Verstoß gegen den Vertrag kann durch den Anbieter fristlos gekündigt werden, eine Rückerstattung erfolgt nicht
Region
- Rhein Neckar